Liebe Landbäckerkunden,
wir müssen Sie darauf hinweisen, dass der Verzehr jeglicher Speisen und Getränke im Umkreis unserer Filiale von weniger als 50 Metern nicht erlaubt ist.*
*(2. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus vom 24.03.2020)