Verzehr von Speisen und Getränken

Liebe Landbäckerkunden,

wir müssen Sie darauf hinweisen, dass der Verzehr jeglicher Speisen und Getränke im Umkreis unserer Filiale von weniger als 50 Metern nicht erlaubt ist.*

*(2. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus vom 24.03.2020)

Posted on March 25, 2020 .